Wenn Sie in dies Situation kommen, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein, ist es wichtig, dass Sie wissen wie Sie sich zu verhalten haben. Wir geben Ihnen hier eine kurze Übersicht, worauf Sie im Ernstfall achten sollten:
Sichern Sie die Unfallstelle ab
Bleiben Sie ruhig
Schalten Sie die Warnblinkanlage an
Transparente und klare Abläufe
Warnweste anziehen
Warndreieck aufstellen
Bei Verletzten: Erste Hilfe leisten
Notruf und Polizei verständigen
Verlassen Sie nicht den Unfallort
Unfallprotokoll ausfüllen
Machen Sie am Unfallort keine Vereinbarungen oder Schuldeingeständnisse. Diese Sachverhalte können Sie in Ruhe mit Ihrem Gutachter und Anwalt besprechen.
Beim Ausgleich von Unfallschäden ist es sowohl rechtlich, als auch in der Praxis weit verbreitet, „auf Gutachtenbasis“ abzurechnen. Das bedeutet, dass aufgrund eines Sachverständigengutachtens ein fiktiver Schaden als Schadensersatzbetrag geltend gemacht. Diese Möglichkeit ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Im § 249 Absatz 2 BGB heißt es wörtlich: „Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.“
Im Schadenfall haben Sie folgende Ansprüche:
Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
Fiktive Abrechnung (zur Vorlage für die gegnerische Versicherung)
Schadenerstattung bei Eigenreparatur
Erstattung der Rechtsanwaltskosten
Erstattung für den Ausfall des Fahrzeugs
Zahlung von Schmerzensgeld
Erstattung für Wertminderung
Erstattung weiterer Kosten
Sollte sich Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in Reparatur befinden oder Totalschaden haben, erhalten Sie eine Entschädigung wegen Nutzungsausfall (Nutzungsausfallschaden). Genauer gesagt heißt das für Sie: in dieser Zeit kann Ihr eigenes Fahrzeug, aufgrund eines Verkehrsunfalles, nicht genutzt werden.
Abschleppkosten
70 %- Grenze
130 %-Grenze
Bagatellschaden
Betriebsschaden
Fiktive Abrechnung
Haftungsquote
Mithaftung
Nutzungsausfall
Rechtsberatung
Reparaturbestätigung
Restwert